Sie müssen bei uns Mitglied werden, damit wir Sie beraten dürfen. Der Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Einkommen. Die Migliedschaft kann jährlich bis spätestens 30. September gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils jährlich.
§4 Nr.11 StBerG