Kosten für Erststudium oder Berufsausbildung sind abzugsfähig

Kosten für die erste Berufsausbildung, oder auch das Erststudium, können als vorweggenommene Werbungskosten abgesetzt und somit Verlustvorträge aufgebaut werden.

 

Für wen trifft dies zu?

Absetzen können die Kosten alle die jenigen, die Ihre erste Berufsausbildung oder Ihr Erststudium im  Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben.

Aber auch die jenigen, bei denen eine Ausbildung oder ein Studium unbedingt Voraussetzung ist, um die Position im Beruf überhaupt antreten zu dürfen.

Hierunter fallen zum Beispiel Ärzte, Richter, Piloten.
 

Für welchen Zeitraum kann der Antrag gestellt und die Kosten abgesetzt werden?

Im Jahr 2012 ist eine Abgabe für Veranlagungszeiträume bis 2008 möglich. Alle die, die in dieser Zeit Ihre Erstausbildung oder Ihr Erststudium bestritten haben, haben somit die Möglichkeit noch einen Verlustvortrag zu beantragen. Dieser kann in den darauf folgenden Jahren berücksichtigt werden.
 

Welche Kosten sind abzugsfähig?

Werbungskosten sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Studium/der Ausbildung anfallen.

Darunter fallen z.B.:

  • Kosten für Lernmaterial
  • Kosten für Fachliteratur
  • Studiengebühren
  • Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle/Universität/Fachhochschule
  • Zinsen, eines dafür aufgenommenen Darlehens
  • sowie auch die Kosten einer Mietwohnung, wenn diese dafür zwingend erfolderlich ist und dadurch die Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sind.

 

Dabei ist zu beachten, dass diese Kosten vom Steuerpflichtigen selbst getragen wurden.
Eine etwaige Vorfinanzierung durch Eltern oder Bekannte hat hier keine Auswirkung.

Kosten für eine zweite Berufsausbildung oder auch ein weiteres Studium, fallen nicht mehr unter den Punkt Werbungskosten.

Diese können aber als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der Sonderausgaben-Höchstbetrag wurde vom Gesetzgeber von 4.000 € auf 6.000 € erhöht.

Es lohnt sich somit auch für Berufsanfänger eine Steuererklärung erstellen zu lassen bzw. die Erstellung überprüfen zu lassen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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